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Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2024

Industriekaufmann/- frau & Umwelttechnische Berufe

Neuordnung Industriekaufmann/-frau

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wird das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. Seit der letzten grundlegenden Neuordnung aus dem Jahr 2002 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die sich zunehmend auf das Berufsbild der Industriekaufleute auswirken. Zwar sind die Tätigkeiten der Industriekaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. Dies erfordert eine Erweiterung bzw. Überarbeitung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit, wie zum Beispiel beim Umgang mit großen Datenmengen, dem Datenschutz und der Datensicherheit.

Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Initiative der Sozialparteien das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Auf Bundesseite haben im Januar 2023 die Sachverständigen der Sozialpartner ihre Arbeit an der Ausbildungsordnung aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz der Länder mit den Vertretern und Vertreterinnen der einzelnen Bundesländer beginnt mit der Erarbeitung des berufsschulischen Rahmenlehrplans im März 2023. Unter anderem soll die neue Ausbildungsordnung kompetenzorientiert gestaltet werden. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Hierbei wird auch die Zuordnung der Berufsbildpositionen zu den berufsprofilgebenden bzw. den integrativen Berufsbildpositionen sowie evtl. bestehender Anpassungsbedarf aufgrund der neuen Standardberufsbildpositionen geprüft.

Auch die Prüfungsregelungen werden aktualisiert. Neben der inhaltlichen Erneuerung ist auch die Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ vorgesehen. Die Möglichkeiten werden im Verfahren geprüft. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Verordnung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Ein Inkrafttreten ist zum 01.08.2024 geplant.

Hier folgt noch der Link zu unserer Homepage: Industriekaufmann/-frau – IHK zu Essen

Umwelttechnische Berufe

Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen.

Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht. Mit der Modernisierung erhalten die Berufe neue Abschlussbezeichnungen. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:

  • Umwelttechnologen für Wasserversorgung: Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser, Optimierung von Prozessen zur Verhinderung von Wasserverlust
  • Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung: Erweiterung um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung, zusätzliche neue Reinigungsverfahren
  • Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft: Bisherige Schwerpunkte entfallen, so dass sie zukünftig schwerpunktübergreifend vielfältiger einsetzbar sind
  • Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen: Werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte von 32 auf 42 Wochen erhöht aufgrund erweiterter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die vier neuen Ausbildungsordnungen wurden am 22.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. August 2024 in Kraft.

Die neue Verordnung finden Sie unter https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Berufliche-Bildung/Ausbildungsberatung/2_VO_UT_Bundesgesetztblatt.pdf

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB (https://www.bibb.de/de/183382.php)

Franz Roggemann

Verfasst von:
Franz Roggemann

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