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Einkommensteuer bleibt Unternehmensteuer des Mittelstands

Die geplante Einkommensteuerreform betrifft auch viele mittelständische Unternehmen. Vorgesehene Entlastungen stehen dabei möglichen zusätzlichen Belastungen gegenüber.

Die Koalition hat sich Anfang Juli auf Eckpunkte einer Einkommensteuerreform verständigt, die 2027 und 2028 in zwei Stufen umgesetzt werden soll. Neben Anpassungen des Einkommensteuertarifs bei geringen und mittleren Einkommen sieht das Paket auch Änderungen bei der Besteuerung hoher Einkommen vor.
Zentrale Bausteine der Reform sind eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf rund 12.900 Euro bis 2028, Entlastungen von Familien, ein Anstieg des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von derzeit 1.230 auf circa 1.430 Euro sowie eine

Abflachung des Einkommensteuertarifs mit einem Einstieg in den Spitzensteuersatz bei rund 70.600 anstelle von bisher knapp 69.900 Euro.
Die Änderungen betreffen viele Unternehmen unmittelbar: Der Großteil der Betriebe in Deutschland wird als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt und versteuert seine Gewinne über die Einkommensteuer. Anpassungen bei Freibeträgen und Tarifgrenzen beeinflussen daher auch die steuerliche Belastung dieser Firmen

Gleichzeitig soll die sogenannte Reichensteuer künftig bereits ab niedrigeren Einkommensgrenzen greifen; zudem ist ein zusätzlicher Steuersatz für sehr hohe Einkommen vorgesehen. Kritiker weisen darauf hin, dass hiervon nicht nur Privatpersonen, sondern auch erfolgreiche Familienunternehmen und größere Personengesellschaften betroffen sein können.
Aus Sicht der Wirtschaft ergibt sich damit ein gemischtes Bild: Entlastungen bei Teilen des Einkommensteuertarifs stehen möglichen zusätzlichen Belastungen für unternehmerische Gewinne gegenüber.

Weitere Informationen

Zum ausführlichen Artikel auf der DIHK-Website:
https://www.dihk.de/de/newsroom/koalition-beschliesst-entlastungen-bei-der-einkommensteuer-184546

Leana Piria

Verfasst von:
Leana Piria

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