Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind kostenlose Beratungsstellen für Unternehmen, die Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung ausbilden, einstellen oder beschäftigen möchten. Seit 2022 sind sie gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert und dienen als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um berufliche Inklusion.
Von FBI zur EAA
Bei uns bestand bereits seit 2010 die Fachberatung für die Integration von Menschen mit Behinderung (FBI). Mit der Einführung der EAA wurden die bestehenden Angebote weiterentwickelt und an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Ziel ist es, Arbeitgebende bei der Schaffung und Sicherung inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Förder- und Unterstützungsleistungen zu erleichtern.
Ausbildung fördern
Ein besonderer Schwerpunkt der EAA liegt auf der Begleitung von Ausbildungsverhältnissen. Viele Betriebe haben Interesse daran, junge Menschen mit Behinderung auszubilden, sind jedoch unsicher, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Die EAA informieren über finanzielle Förderungen, technische Hilfen und begleitende Unterstützungsangebote. Sie beraten außerdem zu Nachteilsausgleichen,
zur behinderungsgerechten Gestaltung des Ausbildungsplatzes sowie zu Unterstützungsleistungen während der Ausbildung. Dadurch erhalten Unternehmen die notwendige Sicherheit, um Ausbildungsverhältnisse erfolgreich zu gestalten und langfristig zu sichern.
Beschäftigung sichern
Auch bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung stehen die EAA beratend zur Seite. Sie informieren über Fördermöglichkeiten, unterstützen bei der Arbeitsplatzgestaltung und helfen dabei, individuelle Lösungen für betriebliche Herausforderungen zu entwickeln. Gemeinsam mit den Unternehmen werden Wege erarbeitet, damit Beschäftigte ihre Fähigkeiten optimal einbringen können.
Orientierung geben
Viele Arbeitgeber wissen nicht, welche Stelle für ihr Anliegen zuständig ist oder welche Leistungen beantragt werden können. Hier übernehmen die EAA eine wichtige Lotsenfunktion. Sie helfen dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden, begleiten Antragsverfahren und unterstützen bei der Kommunikation mit den zuständigen Leistungsträgern. Dadurch werden Unternehmen entlastet und können notwendige Hilfen schneller in Anspruch nehmen.
Inklusion stärken
Darüber hinaus tragen die EAA dazu bei, Vorurteile abzubauen und die Potenziale von Menschen mit Behinderung sichtbar zu machen. Durch Betriebsbesuche, Informationsveranstaltungen und persönliche Gespräche informieren sie über erfolgreiche Beispiele aus der Praxis und zeigen Möglichkeiten einer inklusiven Personalgewinnung auf. Dies hilft Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen, zu entwickeln und langfristig zu binden.
Um Arbeitgeber bestmöglich zu unterstützen, arbeiten die EAA eng mit Integrations- und Inklusionsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträgern, Rentenversicherungsträgern sowie weiteren Netzwerkpartnern zusammen. Dadurch können sie Unternehmen gezielt an die richtigen Stellen vermitteln und eine passgenaue Unterstützung organisieren.
Kostenlose Beratung
Die Leistungen der EAA werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für Arbeitgeber kostenfrei. Mit ihrer Arbeit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu mehr Inklusion und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und unterstützen Unternehmen dabei, Fachkräftepotenziale zu erschließen und zu sichern.
Info

Sie haben Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsplatz oder möchten mehr darüber erfahren?
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: Fachberatung für Inklusion.