Unsere Themen

Der Bereich Recht & Steuern stellt sich vor: Erste Hilfe und qualifizierte Ansprechpartner vor Ort

Unternehmen sehen sich einer ständig wachsenden Zahl von rechtlichen Vorschriften gegenüber, die kaum noch jemand ohne fachkundigen Rat überblicken kann.

Durch Auskünfte in nahezu allen Rechtsgebieten, die für ein Unternehmen von Bedeutung sind wie – von A wie Arbeitsrecht über S wie Steuerrecht bis Z wie Zivilrecht wie Wirtschaftsrecht – liefert die IHK den gewerblich Tätigen oder Gründern eine erste juristische Einschätzung ihrer Sachfragen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Oft können dann die Fragen schon geklärt-zumindest aber können wichtige Entscheidungshilfen für das weitere Vorgehen gegeben werden. Durch die Klärung von Zweifelsfragen im Vorfeld einer Auseinandersetzung können häufig unnötige, zeit- und kostenträchtige Konflikte und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Unser Team Recht & Steuern

Die juristische Erstberatung erfolgt in den meisten Fällen direkt am Telefon oder per E-Mail. Darüber hinaus informieren wir regelmäßig in kostenfreien Veranstaltungen, auf die wir zeitig in unserem Newsletter, sozialen Medien und auf unserer Internetseite des Bereichs hinweisen, über wichtige anstehende Gesetzesänderungen und praxisbezogene Fragestellungen. Auf diese Weise bieten wir unseren IHK-Mitgliedern zusätzlich eine Plattform der Erkenntnisgewinnung und des Wissensaustausches.

Die Grenzen unserer Erstberatung werden durch das IHK-Gesetz sowie das Rechtsdienstleistungs- und Steuerberatungsgesetz vorgegeben. Teilweise ist es im Anschluss an unsere Erstberatung erforderlich, dass das Unternehmen für eine vertiefte Beratung einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstige Fachleute einschaltet.

Neben rein juristischen Fragestellungen und Informationen ist der Bereich „Recht & Steuern“ mit zahlreichen weiteren Aufgaben betreut, die hier nur auszugsweise aufgeführt werden können:

Die IHK ist eine der sog. Bestellungskörperschaft im Sachverständigenwesen, d.h. von uns werden Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Dazu werden die fachlichen Kenntnisse der Sachverständigen und ihre persönliche Zuverlässigkeit überprüft. Die Bestellung wird befristet und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Zur Überprüfung der Sachverständigen gibt es sog. Fachgremien, die als „shared-service“ auch Sachverständige anderer IHKs überprüfen. Bei der IHK zu Essen sind die Fachgremien für Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten sowie für Umweltgenehmigungs-verfahren angesiedelt.

Außerdem benennen wir öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gegenüber Gerichten und beantworten entsprechende Anfragen von Privatpersonen und anderen Institutionen.

Von uns wird auch die Sachkunde für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungenanerkannt und die entsprechende Verlängerungsanträge bearbeitet. Erst mit der Anerkennung durch uns und Eintragung in die Landesliste besitzt der Sachkundige die gesetzlichen Voraussetzungen, um Prüfungen zur Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen durchführen zu dürfen.

Wir sind auch Ansprechpartner für ehrenamtliche Handelsrichter/innen an den Landgerichten Essen und Duisburg; diese werden von von uns den Gerichten vorgeschlagen.

In unserem Bereich liegt überdies die Verantwortung für ehrenamtliche Gremien wie für den Ausschuss „Recht, Steuern & öffentliche Haushalte“ sowie für den Sachverständigenausschusses.

Wir geben Stellungnahmen zu Eintragungen in das Handelsregister zu Neugründungen, Änderungen und Löschungen von Firmen, gegenüber Amtsgerichten, Notaren und Gründern ab. Wir beraten Unternehmen und Notare bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Firmengründung aber auch zu Liquidation oder Löschung von Firmen. In Zahlen ausgedrückt sind dies 1300-1600 Vorgängen/Fällen pro Jahr.

Im Bereich des Ausländerrechts bearbeiten wir Anfragen der Kommunen zu Anträgen gemäß § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Die Bearbeitung umfasst die Beurteilung der von Antragstellern eingereichten Unterlagen, wie Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Rechnungen, Zollausgangsvermerke bei Exporten usw.

Das Geschäftsfeld Bildung & Prüfung unterstützen wir bei der Beurteilung von komplexen prüfungsrechtlichen Fragen und der Bearbeitung von Prüfungswidersprüchen.

Dadurch, dass viele Fragen der Unternehmerschaft schon im Vorfeld geklärt werden können, leistet das Team Recht & Steuern einen großen Beitrag dazu, unseren Mitgliedern Zeit für das Wesentliche zu lassen: ihr Unternehmen!

Stefanie Albus

Verfasst von:
Stefanie Albus

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