Offener Wohnbereich

Beitragsbild: Unsplash

Familienbetriebe

Ausführliches Beispiel

Das Patent – wie auch die anderen Möglichkeiten, geistiges Eigentum zu schützen – ist für Unternehmen ein bedeutendes Fundament für anhaltenden wirtschaft­lichen Erfolg. Neue Verfahrenstechniken und innovative Materialien oder Technologien exklusiv zu besitzen, ist ein klares Alleinstellungsmerkmal.

Innovationspotenzial ausschöpfen

Durch das Erschließen neuer Geschäftsfelder können entscheidende Wettbewerbsvorteile gesichert und die eigene Position am Markt dauerhaft gestärkt und ausgebaut werden. Konkret heißt das für Unternehmen: Ein starkes Schutzrechtsportfolio steigert den Unternehmenswert und schafft Arbeitsplätze. Deshalb ist es besonders wichtig, IP (Intellectual Property) nachhaltig zu sichern, um es letztendlich effektiv nutzen zu können. Innovationspotenzial ausschöpfen.
Der Worst Case tritt schließlich schnell ein, wenn Innovationen nicht gesichert sind: Eine mühsam entwickelte Technologie kann nicht genutzt werden, weil die Konkurrenz die Idee bereits kopiert und patentiert hat. Der Firmenname darf nicht verwendet werden, da ein Wettbewerber die Markenrechte besitzt und auch gegen Produktpiraterie sind Unternehmen machtlos, wenn kein Designschutz besteht. Gute Gründe also für eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA):

Test

© Avel Chuklanov
Präsentation
von Neuheiten
bei MAN.

Forschung und Entwicklung besitzen, können durch Transfer ihre Innovationskraft stärken und die Zukunft ihres Unternehmens sichern. Der Transfer – also der Prozess, Ergebnisse aus der Forschung in die Gesellschaft zu bringen – ist dabei die Basis für Innovationsdynamik: Hochschulen bringen ihre Forschungsergebnisse durch Kooperationen mit KMU oder Start-ups in die praktische Anwendung. Start-ups bauen auf der Basis einer IP-Position ihren Unternehmenswert auf und aus; etablierte Unternehmen erweitern durch Kauf oder Lizenzierung ihr Portfolio. Unternehmen kommt also eine bedeutende Rolle zu, sie fungieren als Schnittstelle im erfolgreichen Transfer von Erfindungen in die Gesellschaft Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist, mit Ausnahme von Verfahren (beispielsweise Herstellungsverfahren oder Verwendungen). hließlich schnell ein, wenn Innovationen nicht gesichert sind: Eine mühsam entwickelte Technologie kann nicht genutzt werden, weil die Konkurrenz die Idee bereits kopiert und patentiert hat. Der Firmenname darf nicht verwendet werden, da ein Wettbewerber die Markenrechte besitzt und auch gegen Produktpiraterie sind Unternehmen machtlos, wenn kein Designschutz besteht. Gute Gründe also für eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA):

© Unsplash Cardmapr
Innovations-Scouting auf den Esthetic Days
in Oberhausen.

»Unsere Mitgliedsunternehmen zeigen Innovation in vielen verschiedenen Facetten.«

Yvonne Schumann
Redaktionsverantwortliche
meo Magazin

Designs: Schutz für Form- und Farbgestaltungen

Eingetragene Designs schützen die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnissen (beispielsweise Stoffe oder Möbel). Schutzfähig sind die Form und/oder die Farbgebung von Gegenständen. Ist das Design eingetragen, hat die Anmelderin oder der Anmelder das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, es ohne ihre Zustimmung zu verwenden.
Die Anmeldung muss das Design wiedergeben (fotografische oder sonstige grafische Darstellung). In einer Anmeldung können bis zu 100 Designs zusammengefasst werden, auch wenn sie unterschiedlichen Warenklassen angehören. Designschutz entsteht nur, wenn das Muster zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Neuheit und Eigenart werden aber bei der Eintragung des Designs in das Designregister nicht geprüft. Diese Schutzvoraussetzungen werden erst im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft. Der Designschutz entsteht mit dem Tag der Eintragung des Musters in das Designregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrechterhalten werden.

Forschung und Entwicklung besitzen, können durch Transfer ihre Innovationskraft stärken und die Zukunft ihres Unternehmens sichern. Der Transfer – also der Prozess, Ergebnisse aus der Forschung in die Gesellschaft zu bringen – ist dabei die Basis für Innovationsdynamik: Hochschulen bringen ihre Forschungsergebnisse durch Kooperationen mit KMU oder Start-ups in die praktische Anwendung. Start-ups bauen auf der Basis einer IP-Position ihren Unternehmenswert auf und aus; etablierte Unternehmen erweitern durch Kauf oder Lizenzierung ihr Portfolio. Unternehmen kommt also eine bedeutende Rolle zu, sie fungieren als Schnittstelle im erfolgreichen Transfer von Erfindungen in die Gesellschaft Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist, mit Ausnahme von Verfahren (beispielsweise Herstellungsverfahren oder Verwendungen). hließlich schnell ein, wenn Innovationen nicht gesichert sind: Eine mühsam entwickelte Technologie kann nicht genutzt werden, weil die Konkurrenz die Idee bereits kopiert und patentiert hat. Der Firmenname darf nicht verwendet werden, da ein Wettbewerber die Markenrechte besitzt und auch gegen Produktpiraterie sind Unternehmen machtlos, wenn kein Designschutz besteht. Gute Gründe also für eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA):

»Unsere Metropole bleibt eine Region im Umbruch.«

Thomas Kufen
Oberbürgermeister
der Stadt Essen

Was ist möglich?

Patente können für Erfindungen und Verfahren aus allen Bereichen der Technik erteilt werden. Vor allem diese drei Kriterien müssen dabei erfüllt sein:

  • Neuheit
  • Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit.
  • gewerbliche Anwendbarkeit

Dagegen ist ein Patentschutz nicht möglich unter anderem für:

  • bloße Entdeckungen (also Auf­findung von etwas bereits Vorhandenem, z.B. Magnetismus, Röntgen-Strahlen)
  • wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten
  • Spiele
  • ästhetische Formschöpfungen (hier käme Designschutz in Frage)
  • geschäftliche Tätigkeiten, zum Beispiel Organisationsmodelle

Designs: Schutz für Form- und Farbgestaltungen

Eingetragene Designs schützen die äußere Gestaltung von zwei- oder dreidimensionalen Erzeugnissen (beispielsweise Stoffe oder Möbel). Schutzfähig sind die Form und/oder die Farbgebung von Gegenständen. Ist das Design eingetragen, hat die Anmelderin oder der Anmelder das ausschließliche Recht, das eingetragene Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, es ohne ihre Zustimmung zu verwenden. Die Anmeldung muss das Design wiedergeben (fotografische oder sonstige grafische Darstellung). In einer Anmeldung können bis zu 100 Designs zusammengefasst werden, auch wenn sie unterschiedlichen Warenklassen angehören. Der Designschutz entsteht mit dem Tag der Eintragung des Musters in das Designregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrechterhalten werden.

Technische Erfindungen, die neu und gewerblich anwendbar sind, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden, wenn sie auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Das Gebrauchsmuster ist für alle Bereiche der Technik offen, für die auch Patentschutz möglich ist, mit Ausnahme von Verfahren (beispielsweise Herstellungsverfahren oder Verwendungen). Das Gebrauchsmuster gibt seinem Inhaber für bis zu 10 Jahre das Recht, andere von der unberechtigten Nutzung seiner Erfindung auszuschließen.
Gebrauchsmusteranmeldungen müssen schriftlich mit einer Beschreibung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Da hier – anders als beim Patent – nicht geprüft wird, ob der Gegenstand der Anmeldung neu und erfinderisch ist, kann der Anmelder bereits nach zwei bis drei Monaten gegen eine geringe Gebühr sein eingetragenes Gebrauchsmuster erhalten.

© Brad Neathery
CaptioInnovations-Scouting auf den Esthetic Days
in Oberhausen.

Patentanmeldungen im meo-Gebiet

Aquarius Mülheim Mülheim an der Ruhr
2020
2000
Zeche Zollverein Essen Essen
2020
2000
Gasometer Oberhausen Oberhausen
2020
2000

Balkendiagramm-Überschrift

Aquarius Mülheim Mülheim an der Ruhr
2020
2000

Im Kern muss die Überlegung stehen, ob die Idee eine Chance am Markt hat.

Marktchancen vorab analysieren

Im Kern muss die Überlegung stehen, ob die Idee eine Chance am Markt hat. Zukünftigen Anwendungsgebiete beurteilt? Und lässt sich die Idee monetarisieren? All das sind Fragen, die im Vorfeld geklärt sein sollten. Auch ein Blick auf die Konkurrenz ist unerlässlich: Wer sind die Key Player im Marktsegment? Muss der Fokus der Marktausrichtung noch verschoben werden, um weiße Flecken auf der IP-Landkarte zu besetzen? Recherchemöglichkeiten wie eine IP-Analyse loten diese Fragen als Vorbereitung aus und geben einen Überblick über Zusammenhänge zwischen Technologieneuheiten und relevanten Markttrends. Sie erlauben eine ausgewogene Einschätzung und vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen. Gerade KMU, die keine Inhouse-Abteilungen für Forschung und Entwicklung besitzen, können durch Transfer ihre Innovationskraft stärken und die Zukunft ihres Unternehmens sichern. Der Transfer – also der Prozess, Ergebnisse aus der Forschung in die Gesellschaft zu bringen – ist dabei die Basis für Innovationsdynamik: Hochschulen bringen ihre Forschungsergebnisse durch Kooperationen mit KMU oder Start-ups in die praktische Anwendung. Start-ups bauen auf der Basis einer IP-Position ihren
Designschutz entsteht nur, wenn das Muster zum Zeitpunkt der Anmeldung Neuheit und Eigenart aufweist. Neuheit und Eigenart werden aber bei der Eintragung des Designs in das Designregister nicht geprüft. Diese Schutzvoraussetzungen werden erst im Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA oder in einem Verletzungsverfahren vor Gericht geprüft.
Der Designschutz entsteht mit dem Tag der Eintragung des Musters in das Designregister. Er kann bis zu 25 Jahre nach dem Anmeldetag aufrechterhalten werden.

Sie haben Fragen zur betrieblichen Mobilität oder interessieren sich für die Weiterbildung zum bzw. zur Betriebliche:n Mobilitätsmanager:in?

Dann wenden Sie sich gerne an ihre IHK oder an BEMO. BEMO ist das IHK-Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW und unterstützt im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Unternehmen in NRW bei der Umsetzung der Mobilitätswende. Dazu beteiligt sich BEMO an überregionale Gremien, Initiativen und Netzwerke und bietet zahlreiche kostenfreie Instrumente und Weiterbildungsangebote.

Ihr Ansprechpartner: Jan Stuckert, Kontakt siehe unten

Ways2work – Wettbewerb für Unternehmen und Kommunen

Sie haben bereits einen Veränderungsbedarf analysiert oder eine Idee, die Ihren Standort voranbringen könnte? Mit dem Wettbewerb ways2work unterstützt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW neue nachhaltige Mobilitätsprojekte, um Mobilität effektiver zu gestalten und Verkehrsemissionen zu senken.

Ihr Ansprechpartner: Jan Stuckert, Kontakt siehe unten

Weitere Informationen

Diese Informationen stammen vom Internetauftritt des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Dort finden Sie zu den jeweiligen Schutzrechten weiterführende Informationen.

Yvonne Schumann

Verfasst von:
Yvonne Schumann

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